ZAHLUNG DER AUFENTHALTSGEBÜHR FÜR BESITZER VON FERIENHÄUSERN UND FERIENWOHNUNGEN

Nach dem Gesetz über die Aufenthaltsgebühr N.N. 52/2019 wird die Aufenthaltsgebühr von dem Besitzer des Ferienhauses oder der Ferienwohnung in einem touristischen Ort, sowie von allen Personen, die sich in diesem Ferienhaus oder Ferienwohnung aufhalten, bezahlt. Ein Ferienhaus und eine Ferienwohnung ist jedes Gebäude oder Wohnung, die nur saisonweise oder zeitweilig benutzt wird. Der Besitzer des Ferienhauses oder der Ferienwohnung in einem touristischen Ort bezahlt die Aufenthaltsgebühr, wenn er sich während des Zeitraums vom 15.6. bis zum 15.9. in dem Ferienhaus oder der Ferienwohnung aufhält.

Der Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem touristischen Ort kann für den Zeitraum vom 15.6. bis zum 15.9. für sich und die Mitglieder seiner Familie einen Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr bezahlen, und das wie folgt. Dies gilt außer auf kroatische auch auf ausländische Staatsbürger aus Staaten, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet haben. Unter Mitgliedern der Familie in Sinne dieses Gesetzes versteht man Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.

Der Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr kann bis zum 15.07. des laufenden Jahres auf das Konto der Touristischen Gemeinschaft der Gemeinde Vrbnik mit Evisitor im Bank oder Post eingezahlt werden.

Turistička zajednica Općine Vrbnik
51516 Vrbnik,
Placa Vrbničkog statuta 4,
Tel. ++385 (0)51 857 479,
info@vrbnik.hr
Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr für Besitzer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
Ort 1. und 2. Mitglied (pro Person) 3. und jedes weitere Mitglied (pro Person)
Vrbnik, Risika, Garica, Kampelje 100,00 50,00
Pro Nacht - nach dem 15.7. bezahlt man Tagespreise, 70% reduziert:
Ort Kurtaxe 70% reduziert Aufenthaltsgebühr
Vrbnik, Risika, Garica, Kampelje 10,00 3,00